Wenn ein Mensch stirbt, so beweine ihn, verhülle sein Leib wie es ihm zukommt und bestatte ihn in Ehre
Erste Schritte im Trauerfall
Die Art und Weise wie Angehörige mit dem Tod konfrontiert werden, kann völlig unterschiedlich sein. Nach einem Schicksalsschlag beherrscht Fassungslosigkeit und Verzweiflung die erste Zeit. Nur wenige Menschen sind dann in der Lage, klare Gedanken zu fassen, rational zu denken und zu handeln.
Dann sind wir als Bestattungsinstitut besonders gefordert und vielleicht werden Sie erst im Nachhinein realisieren können, wir sehr Ihnen unser Beistand geholfen hat.
War das Ableben nach langer Krankheit oder wegen des fortgeschrittenen Alters absehbar, sind die notwendigen Schritte in der Regel besser zu bewältigen. Nicht selten ist der Tod als Erlösung zu betrachten, was sich auch auf den Gemütszustand der Trauernden entsprechend auswirkt.
So oder so können Sie hier nachlesen, was im Fall der Fälle zu beachten, zu besorgen und bereitzuhalten ist.
Tritt der Sterbefall im Krankenhaus oder Heim ein, veranlasst die dortige Verwaltung die Leichenschau. Anschließend können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Zuhause oder unterwegs muss zuallererst der Notarzt, Hausarzt oder ein sonstiger Arzt benachrichtigt werden, der den Tod feststellt. Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderung an dem Verstorbenen vor. Für das Ausstellen der Todesbescheinigung bzw. zur Identifizierung des Verstorbenen werden Personalausweis oder Reisepass benötigt.
Anschließend nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf. Im Sterbefall erreichen Sie uns
täglich 24 Stunden unter Telefon: 08321-2454
Für das Trauergespräch halten Sie bitte folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):
Ledige: | Geburtsurkunde |
Verheiratete: | Heiratsurkunde |
Geschiedene: | Heiratsurkunde + Scheidungsurteil |
Verwitwete: | Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorben Ehegatten |
Falls Sterbebilder gewünscht werden, ein Lichtbild, oder eine Bilddatei; bei einem bestehenden Grab: Graburkunde, bzw. Grabnummer, Todesbescheinigung (graues Formblatt + grauer und roter Umschlag).